Oft gestellte Frage rund um das Thema Förderungen
Mieterstrom: Immer häufiger hört man diesen Ausdruck im Zusammenhang mit Photovoltaik, doch was genau bedeutet das und wie funktioniert das Prinzip?
Oft gestellte Frage rund um das Thema Förderungen
Mieterstrom: Immer häufiger hört man diesen Ausdruck im Zusammenhang mit Photovoltaik, doch was genau bedeutet das und wie funktioniert das Prinzip?
In Deutschland besteht ein riesiges Potential an ungenutzter Dachfläche von Mietshäusern mit mehreren Wohnparteien, welche sich bestens für PV eignen würden. Mit dem Mieterstrommodell kann der Eigentümer des Gebäudes eine PV-Anlage auf dem Dach installieren und den produzierten Strom zu einem guten Preis an die Hausbewohner verkaufen. So profitieren beide Seiten!
Mieterstrom - der Eigentümer tritt als Energieversorger auf
Der Vermieter/Anlagenbetreiber kann seinen Mietern anbieten, den Strom aus seiner Photovoltaikanlage zu nutzen. Dazu setzen beide Parteien einen Vertrag auf, in dem der Preis für den Strom festgehalten wird, den die Mieter an den Vermieter/Anlagenbetreiber zahlen. Der Strompreis darf hier maximal 90% des durchschnittlichen örtlichen Strompreises betragen. In diesem Fall tritt der Eigentümer als vollwertiger Energieversorger auf. Hierdurch muss er auch die Stromzähler stellen,den Messstellenbetrieb übernehmen und zu jedem Zeitpunkt den kompletten Strombedarf des Mieters decken (Versorgungssicherheit). Das öffentliche Netz darf in diesem Fall nicht für die Übertragung des Stroms genutzt werden. Für den benötigten Strom, der zusätzlich aus dem regulären Stromnetz bezogen werden muss falls die Versorgung von der PV-Anlage nicht ausreicht, muss der Anlagenbetreiber einen Vertrag mit einem Stromlieferanten abschließen. Die Mieter haben nur den einen Stromvertrag mit dem Vermieter/Anlagenbetreiber.
Diese Variante des Mieterstrommodells ist mit viel administrativem Aufwand für den Vermieter/Anlagenbetreiber verbunden, wird allerdings auch durch den Mieterstromzuschlag bezuschusst. Trotzdem lohnt sich der Aufwand meist erst bei zehn oder mehr Mietwohnungen im Gebäude. Mieter haben hier den Vorteil, dass sie die gleichen Rechte wie bei einem regulären Stromanbieter haben und auch problemlos den Anbieter wechseln können.
Mieterstrommodell - mit Zwischenhändler
Bei Contracting-Modellen verkauft der Eigentümer der PV-Anlage seinen Strom an einen Zwischenhändler zu einem fixen Preis. Dies ist meist ein externer Dienstleister, der als Energieversorger für die Mieter auftritt. Der Vorteil bei diesem Konzept ist die vereinfachte Abwicklung für den Anlagenbetreiber/ Vermieter, der so nicht mehr für die Vermarktung, Messung und Lieferung des Stroms zuständig ist und nur die Anlage betreiben muss. Mit diesem Modell haben die Anlagenbetreiber weiterhin einen Anspruch auf den Mieterstromzuschlag.
Direkte Vermarktung
Die für den Vermieter einfachste Mieterstrommodell Variante ist gegeben, wenn der Betreiber der PV-Anlage den Strom direkt an die Mieter verkauft (durch einen biliteraren Vertrag geregelt). Den Strom, der nicht von der Erzeugungsanlage bereitgestellt werden kann, beziehen die Mieter weiterhin von ihrem normalen Energieversorger. Damit der Strombezug aus der Erzeugungsanlage genau gemessen werden kann, muss für jeden Abnehmer ein weiterer Zähler installiert werden. Bei diesem Modell fallen keinerlei weitere Gebühren und Abgaben an. Die direkte Vermarktung ist jedoch nicht mit dem Mieterstromzuschlag kombinierbar, da es für den Erhalt des Mieterstromzuschlags erforderlich ist, dass der Eigentümer der Photovoltaikanlage auch als Energiedienstleister auftritt und seine Mieter vollständig mit Strom versorgt.
Für die ersten beiden vorgestellten Modelle erhält der Anlagenbetreiber zusätzlich zu der Vergütung aus dem abgeschlossenen Vertrag einen staatlichen Zuschuss pro kWh verkauften Strom, den Mieterstromzuschlag. Dieser variiert mit der Anlagengröße und wird jährlich angepasst. Eine Übersicht über die aktuellen Zuschüsse findest du hier.